Kanton torpediert eigene Klimaziele und erhöht CO2-Ausstoss !

AgF-Stellungnahme zum überarbeiteten Richtplan, Teil Mobilität, des Kantons St. Gallen

Bereits Ende 2019 hat sich der Kanton mit der Aussage «wir wollen und müssen das Klima schützen» öffentlich verpflichtet, unserer Umwelt und somit unserer Bevölkerung Sorge zu tragen. So ist im kantonalen Energiekonzept beispielsweise festgehalten, dass sowohl der Gesamtenergiebedarf als auch die CO2-Emissionen um 20% gesenkt werden sollen. Mit dem neuen Richtplan werden im Teil Luftfahrtanlagen die oben zitierten Schutzziele des Kantons torpediert oder noch konkreter mit Füssen getreten. So möchte die Kantonsregierung «vor allem die Erreichbarkeit der Stadt St. Gallen für den Personen- und Güterverkehr verbessern» indem er das private Flugfeld Altenrhein besser positionieren möchte. Dies soll durch längere Öffnungszeiten für den täglichen Flugverkehr, durch Streichung der jetzt geltenden Mittagsruhe und durch Streichung der flugfreien Feiertage erreicht werden. Aus Sicht der AgF handelt es sich um ein reines Scheinargument, denn die Ausweitung der Öffnungszeiten wird an der Erreichbarkeit der Stadt St. Gallen absolut nichts verändern. Die geplante Ausweitung des Flugverkehrs wird jedoch den CO2-Ausstoss, welcher gemäss Zielsetzung des Kantons um 20% reduziert werden soll, weiter erhöhen. Die Regierung nimmt damit auch bewusst in Kauf, dass die vom Flugverkehr betroffenen Gemeinden auf der Schweizer Seite des Flugfelds Altenrhein durch noch mehr Immissionen des Flugverkehrs geschädigt werden.

«Für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort unseres Kantons und das angrenzende Vorarlberg ist der Regionalflugplatz wichtig» wird als Grundsatz im Richtplan festgestellt. Die AgF ist hingegen der Ansicht, dass die Ausweitung des bisherigen Flugbetriebs keineswegs Schweizer Interessen entspricht. Insbesondere der Linienverkehr nach Wien dient in erster Linie Beamten, Politikern und Geschäftsleuten aus Österreich. Vorarlberg hat somit den Nutzen und die Schweizer Gemeinden die Lärmimmissionen.

Kein Handlungsbedarf

Der Schutzverband AgF sieht absolut keinen Handlungsbedarf dafür, den Flugverkehr von und zum privaten Flugfeld Altenrhein auszubauen. Auch ohne das Flugfeld Altenrhein werden Güter und Personen St. Gallen bestens erreichen. Und niemand müsste beispielsweise auf eine Reise nach Wien verzichten, denn die Flugpassagiere könnten problemlos auf andere Airlines ausweichen (Flüge sind im Durchschnitt nur zu 2/3 besetzt) und Zugangebote bestehen ebenfalls.

Die neuesten Erkenntnisse zum Klimawandel sind alarmierend. Die Kantonsregierung ist deshalb verpflichtet, jetzt und künftig Gesetze, Verordnungen und Planungen immer auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes auszugestalten. Und dies geschieht mit dem vorliegenden neuen Richtplan eben gerade nicht. Der schädliche Ausbau des Flugverkehrs in Altenrhein, wird mit dem neuen Richtplan aber mindestens für die nächsten 10 bis 20 Jahre gültig bleiben.

 

Download:    Stellungnahme zur Vernehmlassung «Gesamtüberarbeitung Richtplan, Teil Mobilität»

 

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