Stellungnahme zum Beitrag im St. Galler Tagblatt vom 18.02.2022 "Perspektive für Airport verbessern"

Mehr Flugemissionen dank Scheinargumenten

In obengenanntem Beitrag wird berichtet, die Mitte-EVP-Fraktion habe beim Kanton einen Vorstoss zum Ausbau des Flugbetriebs in Altenrhein eingereicht und sich bei der Regierung in einer Interpellation nach den Perspektiven für den Flugplatz erkundigt. Der Flugplatz sei für den Raum St. Gallen-Vorarlberg wichtig, heisst es in dieser Interpellation. Der heutige Staatsvertrag mit Österreich gehe zu wenig weit. Die Mitte-EVP-Fraktion wünsche sich aber eine weitergehende Regelung der grenzüberschreitenden Kooperation und eine Entwicklungsstrategie, sprich eine Ausdehnung der Flugzeiten beispielsweise auf die Mittagszeit und auf die Feiertage. Die Aktion gegen Fluglärm AgF sieht keinen Handlungsbedarf und widerspricht nicht belegten Behauptungen der Befürworter.

Es ist bisher noch nie überprüfbar dargelegt worden, dass die regionale Wirtschaft durch die heute geltenden Betriebszeiten am regionalen Flugfeld Altenrhein irgendeinen Nachteil erlitten hätte. Auch konnte noch nie festgestellt werden, dass sich die hiesigen Unternehmen wegen dieser Betriebszeiten ungenügend entwickelt hätten. Selbst der Eigentümer und die Geschäftsleitung der Airport AG waren nicht im Stande, dem Schutzverband AgF Zahlen für einen etwaigen Umsatzausfall verursacht durch die für den Flugbetrieb geltende Mittagspause zu nennen.

Die Argumentation der Befürworter einer Ausdehnung der Betriebszeiten beschränkt sich auf die sehr verallgemeinernde Formulierung, der Flugplatz Altenrhein sei wichtig für die Region. Tatsache ist in diesem Zusammenhang, dass keinerlei Fakten existieren, die einen negativen Zusammenhang zwischen den geltenden Betriebszeiten und konkreten Nachteilen der regionalen Wirtschaft aufzeigen könnten. Angesichts der jährlich erlaubten 36‘500 Flugbewegungen von und nach Altenrhein existiert dieser Zusammenhang ganz einfach auch nicht. Ein klarer Zusammenhang besteht hingegen zwischen dem Flugbetrieb in Altenrhein und seinen Nachteilen für die regionale Bevölkerung und die Umwelt. Der Flugbetrieb verursacht eine starke Lärmbelastung je nach Lage der verschiedenen Wohngebiete, unter der die betroffene Bevölkerung leidet. Jede noch so geringe Ausdehnung des Flugbetriebs ist aus diesem Grund bereits inakzeptabel. Zudem verursacht zusätzlicher Flugbetrieb durch seine Abgase auch zusätzliche Klimaschäden.

Der Kanton St. Gallen bekennt sich seit einiger Zeit zum Klimaschutz und hat sich Klimaschutzziele gesetzt. Er möchte gemäss eigenen Aussagen den CO2-Ausstoss bis 2030 halbieren. Die Regierung desselben Kantons setzt sich auch dafür ein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons nicht zu sehr vom Fluglärm verursacht durch den Flugverkehr von und nach Zürich-Kloten belastet wird. Folglich sollte doch klar sein, dass sich eben diese Regierung auch gegen vermehrten Fluglärm und gegen eine Erhöhung der Emission schädlicher Abgase verursacht durch die Fliegerei auf dem eigenen Kantonsgebiet einsetzt. Wie - so fragt die AgF - sollen die kantonalen Klimaschutzziele erreicht werden, wenn mehr Flugbetrieb erlaubt wird?

Die AgF hat bereits in der Vernehmlassung zum neuen Richtplan Teil Mobilität dezidiert gegen jegliche Ausdehnung der Betriebszeiten in Altenrhein Stellung genommen, weil dadurch der Klimaschutz, dem sich der Kanton verpflichtet hat, ganz klar torpediert würde. Die AgF verlangt im Hinblick auf den für den 11. März geplanten runden Tisch, dass dort nicht nur der Kanton St. Gallen, sondern auch die übrigen Teilnehmenden eine ganzheitliche Perspektive einnehmen. Sowohl der Schutz der betroffenen Bevölkerung vor Fluglärm als auch die Erreichung der kantonalen Klimaziele liegen in der Verantwortung der teilnehmenden Behördenmitglieder. Die AgF erwartet, dass endlich sämtliche Aspekte des Flugbetriebs ehrlich beurteilt werden und auf oberflächliche Scheinargumente verzichtet wird.

 

 

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