Medienmitteilung zur 40. Hauptversammlung vom 14. Juni 2022

Kein Ausbau der Flugzeiten in Altenrhein

Anlässlich der vor kurzem stattgefunden Mitgliedversammlung der Aktion gegen Fluglärm AgF konnte mitgeteilt werden, dass die geplanten Ausweitungspläne auf dem privaten Flugfeld Altenrhein definitiv vom Tisch sind. Die entscheidenden Gemeinden auf Vorarlberger Seite haben sich einstimmig gegen die beantragten Änderungen, welche eine Anpassung des Staatsvertrags bedingt hätte, ausgesprochen. In der Folge wird das Land Vorarlberg diesen Entscheid der Rheindelta-Gemeinden akzeptieren und entsprechend die St. Galler Regierung und das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL in Kenntnis setzen. Schwer verständlich ist, dass unsere Schweizer Gemeinden, welche weit mehr von den Nachteilen des Flugverkehrs betroffen sind, kaum Einsprachen gegen die Ausbauvorhaben anbrachten und zur Hauptsache wirtschaftliche Gründe für die Anpassung vorgaben. Auf den Unterschied angesprochen meinte Bürgermeister Eberle (ÖVP) aus Gaissau: «Ich bin nicht der Bürgermeister der Wirtschaft, sondern für alle Bewohnerinnen und Bewohner zuständig.»

Kumulation glücklicher Umstände

Endlich, nach wiederholtem Einsatz gegen den drohenden Ausbau der Flugzeiten, konnte Cécile Metzler, Präsidentin der AgF eine, aus Sicht des Schutzverbandes sehr positive Mitteilung bekanntgeben. Seit dem Bericht der bilateralen Arbeitsgruppe vom November 2019, in welchem Ausweitungen der Flugzeiten bis zu 5 Stunden angekündigt waren, sei es ihr vorgekommen, als kämpfte die AgF gegen Windmühlen. Geplant war die Streichung der flugfreien Mittagspause und flugfreie Feiertage. Zudem war vorgesehen, am Sonntag bereits ab 08.00 Uhr zu fliegen (bisher ab 10.00 Uhr) und mit Verlängerung täglich nachts bis 22.30 Uhr. Als Argument für diesen Ausbau wurden wiederholt wirtschaftliche Gründe angebracht. Aber bisher hat keine der befürwortenden Gruppen belegen können, dass wegen den zurzeit gültigen Flugzeiten Betriebe in der Region Schaden genommen hätten, noch dass deswegen Geschäftsabschlüsse verloren gegangen wären. Die von der AgF fundierten Argumente gegen den Ausbau wurden nicht gehört, geschweige dass eine der Parteien auf eine offene Diskussion eingewilligt hätte.

Anlässlich des Besuchs bei Regierungsrat Tinner im März dieses Jahres wurden wir über einen bereits seit August 2021 aufgelegten Bericht der bilateralen Arbeitsgruppe überrascht. Der Schutzverband war bis dato darüber nicht in Kenntnis gesetzt worden, obwohl eine offene Kommunikation versprochen war. Uns wurde von Regierungsrat Tinner nun unmissverständlich mitgeteilt, dass es an den geplanten Ausbauvorhaben nichts mehr «zu rütteln gäbe». Ansonsten würden wieder vermehrt Helikopter fliegen und die Ausnahmen, gegen die die AgF seit Jahren ankämpft, weitergeführt. Die Regierung war sich sicher, dass «die Sache unter Dach und Fach sei».

Die Folge davon war, dass die AgF die bereits bestehende Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten aus den betroffenen Gemeinden im Vorarlberg gezielt intensivierte. Erstmals wurden in der der AgF-Mitgliederzeitung FLAB redaktionelle Beiträge aus dem Nachbarland veröffentlicht. Weiter wurde die FLAB als Neuheit auch in die Haushalte in 3 Anrainer-Gemeinden versandt. Die Vorarlberger-Gruppe schaffte es, dass das Thema «Ausbau auf dem Flugfeld Altenrhein» in den Gemeindeversammlungen traktandiert und detailliert behandelt wurde. Die Ausbauvorhaben wurden in allen zuständigen Rheindelta-Gemeinden einstimmig abgelehnt. Gemäss österreichischem Usus übernimmt die Landesregierung die Entscheide von unten und gibt diese entsprechend weiter. In diesem Fall werden die St. Galler Regierung und das BAZL vom Resultat der Gemeindebeschlüsse in Kenntnis gesetzt «Am heute gültigen Staatsvertrag werden keinen Änderungen zugestimmt.»

Präsidentin Cécile Metzler betitelte deshalb ihren Jahresbericht mit «Eine Kumulation glücklicher Umstände führte zum Ziel».

Dieses Resultat entspricht dem Recht der Anwohnerschaft des Flugfeldes und weiterer betroffenen Bürgerinnen und Bürger beidseits des Rheins auf ein gesundes Mass an Lebensqualität und ist zudem ein Gebot der Klimasituation.

 

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