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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2012
Entscheid, dass für Bauten auf dem Flugplatzareal vorgängig Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Auch sind nur Bauten erlaubt, die direkt mit dem Flugbetrieb zusammenhängen (Anh. 3).
>>>>>Nur ein laues Lüftchen aus Bern
Der Direktor des People‘s Viennaline Business Airport St. Gallen-Altenrhein, genauer, des privaten Flugfeldes Altenrhrein, Armin Unternährer äussert sich zum Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).
>>>>>Bundesrat genehmigt SIL-Objektblatt für Flugfeld St. Gallen-Altenrhein
Bern, 06.07.2011 - Der Bundesrat hat heute das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein genehmigt. Das Objektblatt setzt den Rahmen für den Betrieb und die Infrastruktur des Regionalflugplatzes. Auf eine Konzessionierung des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein wird bis auf Weiteres verzichtet.
>>>>>Nein zur Abschaffung der Bewilligungspflicht für Helikopterflüge
Die Aktion gegen Fluglärm Altenrhein AgF vertritt seit rund 30 Jahren die Interessen der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung und der Umwelt. Wenn die neue Aussenlandeverordnung Rechtskraft erlangen sollte, muss sich die Bevölkerung auf eine Lawine von Helikopterflügen gefasst machen, vor welcher sie beinahe nirgends und wohl nie mehr Schutz finden wird.
>>>>>BAZL verlangt UVP
Die Aktion gegen Fluglärm Altenrhein AgF nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL den faulen Tricks der Betreiber des privaten Flugfeldes Altenrhein nicht aufgesessen ist.
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